Als mein Onkel verstarb

Ein nostalgisches Bild eines kleinen Passagierschiffs auf der Flensburger Förde, vielleicht bei Sonnenuntergang, das die sommerlichen Erinnerungen und die Seereisen mit Onkel Erhard einfängt.
Bild mit KI erstellt ∙ 30. Juli 2024 um 9:13 AM
Erinnerungen an Onkel Erhard

Mein braver Vati hatte einen Bruder, Onkel Erhard, und weil mehrere Bundesländer sie trennten, trafen sich unsere Familien nur zur sommerlichen Urlaubszeit. So blieben unsere Zusammenkünfte immer in sonniger Erinnerung. Er hatte eine Kantine auf einem kleinen Passagierschiff, welches die trinkfreudigen Dänen über die Flensburger Förde zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein schipperte. Gerne nahm Onkel Erhard mich mit und versorgte mich mit Getränken und „Studentenfutter“. Dann erkundigte ich die kleinen Dänenstädtchen Kollund oder Holnis und kam mit der letzten Fähre erst heim. Unser Schifflein hieß „Forelle“ und hatte eine Schwester namens „Libelle“, beide von der Fördereederei. Die Ostsee kann rauer als die Nordsee sein, weil sie nicht so tief ist und der unebene Meeresboden die Wellen mächtiger bricht. In einem Sturm sank die Libelle und hatte zum Glück nur Vieh an Bord, welches jämmerlich ertrank.

Das hatten mein älterer Bruder Ingo und ich im Kopf, als wir einmal im Sturm auf eine Sandbank der Ochseninseln mit der Forelle festfuhren. Mein Onkel schenkte den Passagieren steifen Grog und auch wir durften ihn, mit Meer Wasser verdünnt, zum Zeitvertreib trinken. Der Rum stieg uns so in den Kopf, dass wir nur schwach mitbekamen, wie ein zweites Schiff neben uns lag und die Passagiere in einem Hängesack an einem Seil im Sternenlicht und Scheinwerferschein herüberluden. Die Sturmwellen griffen nach meinen Beinen und ich dachte an Onkel Erhards „Jedermann-Knoten“. Jeder der vielen Seemannsknoten hat ja einen Namen, aber der „Jedermann-Knoten“ besteht aus einem Tau mit dicken Knoten am Ende, welches unten so zerfranst ist, dass es einen Quast bildet. Und dieser Knoten diente früher den Seeleuten als Toilettenpapier, welches für Jedermann immer im Wasser fein gesäubert gebrauchsbereit hängt.

Als Onkel Erhard seine letzte Reise antrat, war ich bereits erwachsen und lernte, mit dem Verlustschmerz zurechtzukommen. Wind und Meereswellen aber verbanden unsere Familie weiterhin und jetzt zieht es auch meine drei Söhne im Urlaub zur See. Der Älteste hat sich dafür sogar ein kleines Motorboot angeschafft und lässt auch seine bereits erwachsenen Söhne gerne ans Ruder. Meine Tante berichtete uns, dass mit dem Tod ihres Mannes sie auch kein Geld mehr von seinem Girokonto abheben durfte, weil mit seinem Tode die schriftliche Verfügung dazu nicht mehr gültig ist. Also legte sie ihre Trauerkleidung ab und konnte an einem anderen Schalter noch die benötigten Gelder zum laufenden Lebensunterhalt vom Konto des Verstorbenen abheben.

Das veranlasste mich, alle meine Herzensnächsten zu ermahnen, beim Krankenhaus (sozialer Dienst) oder Hausarzt eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung sowie eine Vollmacht für etwaige Pflegepersonen aus der Familie einzuholen, auszufüllen und zu unterschreiben, damit die behördlichen Hindernisse nicht entstehen, wie z.B. beim Tode meines lieben Onkel Erhards.

Quellenangaben und Tipps zur Patienten- und Betreuungsverfügung

Quellenangaben:

  1. Patientenverfügung:

    • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Informationen und Formulare zur Patientenverfügung. Verfügbar unter: bmjv.de
    • Deutsche Stiftung Patientenschutz: Beratung und Vorlagen zur Patientenverfügung. Verfügbar unter: patientenschutz.de
  2. Betreuungsverfügung:

    • Betreuungsrecht-Lexikon: Ausführliche Informationen zur Betreuungsverfügung. Verfügbar unter: betreuungsrecht.de
    • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Informationen und Formulare zur Betreuungsverfügung. Verfügbar unter: bmjv.de
  3. Vorsorgevollmacht:

    • Stiftung Warentest: Ratgeber und Musterformulare zur Vorsorgevollmacht. Verfügbar unter: test.de
    • Bundesnotarkammer: Informationen zur Vorsorgevollmacht und deren notarielle Beglaubigung. Verfügbar unter: notar.de

Tipps zur Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen:

  1. Patientenverfügung:

    • Klarheit und Präzision: Beschreiben Sie genau, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.
    • Regelmäßige Überprüfung: Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
    • Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt über Ihre Wünsche, damit alle Beteiligten informiert sind.
  2. Betreuungsverfügung:

    • Vertrauensperson wählen: Bestimmen Sie eine Person, der Sie vertrauen, und besprechen Sie Ihre Wünsche ausführlich mit ihr.
    • Schriftform: Halten Sie Ihre Verfügung schriftlich fest und unterschreiben Sie sie eigenhändig. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein.
    • Kopie hinterlegen: Hinterlegen Sie eine Kopie der Verfügung bei wichtigen Personen und Institutionen (z.B. Hausarzt, Betreuungsgericht).
  3. Vorsorgevollmacht:

    • Umfassende Befugnisse: Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person umfassende Befugnisse hat, um in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
    • Notarielle Beglaubigung: Lassen Sie die Vollmacht notariell beglaubigen, um deren Rechtswirksamkeit zu erhöhen.
    • Zugänglichkeit: Bewahren Sie die Vollmacht an einem leicht zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber.

 

Durch das frühzeitige und sorgfältige Erstellen dieser Dokumente können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen in schwierigen Zeiten entlastet sind.

Teilen:
Facebook
- Teilen
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Blog Archive
das könnte Sie auch interessieren:

Die in den Artikeln vertretenen Meinungen sind die der jeweiligen Autoren und spiegeln nicht zwangsläufig die Ansichten der Redaktion wider. Die Autoren sind allein für den Inhalt ihrer Beiträge verantwortlich. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für mögliche Fehler, Ungenauigkeiten oder Schäden, die aus den veröffentlichten Inhalten resultieren könnten.

Die durch die Seitenbetreiber sowie der Autoren erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Abendländische-Buddhisten-Collegium e.V. oder des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Die Bilder in unseren Artikeln stammen, sofern nicht anders gekennzeichnet, aus folgenden Quellen: Pixaby, sowie eigene Aufnahmen. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass einige der nicht explizit gekennzeichneten Bilder mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden